Eure Sorge fesselt mich

Datum: 06.02.2011

Eure Sorge fesselt mich


Mit der Kampagne 'Eure Sorge fesselt mich' will das Sozialministerium gegen freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege angehen. Feststellen der Bremse am Rollstuhl oder Anlegen von Gurten im Bett - Untersuchungen zufolge würden deutschlandweit bis zu zehn Prozent aller Pflegeheimbewohner fixiert.
Maßnahmen mit Folgen
'Freiheitsentziehende Maßnahmen gleich welcher Art können zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen und sind abzulehnen', sagte Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU)
Auch Medikamente können Freiheit entziehen
Vom Gesetzgeber wurde festgelegt, dass es sich dann um eine freiheitsentziehende Maßnahme (FEM) handelt, wenn die Bewegungsfreiheit einer Person ohne ihre Zustimmung eingeschränkt wird. Das heißt, freiheitsentziehende Maßnahmen hindern den Betroffenen daran, seinen Aufenthaltsort zu verändern. Unter derartige Maßnahmen fallen zum Beispiel: Bettgitter, Bauchgurte, Hand- und Fußgurte, das Feststellen der Rollstuhlbremse, das Wegstellen der Hausschuhe oder das Verschließen von Türen. Auch medikamentöse Ruhigstellungen, die nicht ausschließlich der Heilbehandlung dienen, fallen unter FeM.
Gefahren von FEM
Bei regelmäßigem und dauerhaftem Einsatz können freiheitsentziehende Maßnahmen zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den Betroffenen führen. Neben Hautabschürfungen und Hämatomen folgt durch die Ruhigstellung oft auch eine Immobilisation. Diese wiederum verursacht häufig Stress und bedingt geistigen Abbau. Bei unsachgemäßer Anwendung können freiheitsentziehende Maßnahmen im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen, in seltenen Fällen können selbst korrekt angebrachte mechanische Fixierungen tödliche Folgen haben.
FeM die letzte Möglichkeit
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur nach gewissenhafter Abwägung der Freiheitsrechte mit den Fürsorgepflichten unter bedingungsloser Beachtung der Würde des Menschen und seiner Selbstbestimmung anzuwenden. Sie sind immer das letzte Mittel der Wahl. Es muss die schonendste und am wenigsten in die Freiheit des Betroffenen eingreifende Maßnahme zum Tragen kommen. Zudem muss ihre Dauer begrenzt sein und ihre Notwendigkeit immer wieder reflektiert werden. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur dann angebracht, wenn alle anderen Möglichkeiten versucht wurden und keinen Erfolg hatten.
Es gibt nur wenige Situationen, in denen freiheitsentziehende Maßnahmen durchgeführt werden sollten, nämlich bei:

* hohem Verletzungsrisiko durch einen Sturz;
* Gesundheitsgefahr, z. B. durch Gefahr der Entfernung von Infusionen;
* aggressivem Verhalten, durch das die Betroffenen selbst gefährdet werden;
* starker Unruhe, die zu gesundheitlicher Beeinträchtigung führt.

http://www.eure-sorge-fesselt-mich.de/

Autor: Cornelia Schulze

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