Neue Studie zur Pflegebereitschaft in Familien
Datum: 30.09.2010
Neue Studie zur Pflegebereitschaft in Familien
Jeder fünfte Bundesbürger würde ein Familienmitglied rund um
die Uhr pflegen, vor fünf Jahren wollten noch doppelt so viele die
Rundumpflege übernehmen. Das ist das Ergebnis der aktuellen Studie:
"Kundenkompass Selbstbestimmung im Alter" der Stiftung Zentrum für Qualität
in der Pflege (ZQP) in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut auf der Basis
zweier repräsentativer Bürgerbefragungen.
15 Prozent bereit für Rundumpflege
Vor allem bei den Beschäftigten in der Privatwirtschaft ist die Bereitschaft
gering, sich intensiv um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern -
hier würden lediglich 15 Prozent eine Rundumpflege übernehmen; ein Zeichen
dafür, dass es diesen Personen immer schwerer fällt, Beruf und Pflege
miteinander in Einklang zu bringen.
Ambulaten Pflegedienste
Auch der Deutsche Alterssurvey (DEAS), der im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) durchgeführt wurde, unterstreicht diese Ergebnisse: Künftig wird es mehr Menschen geben, deren
berufliche sowie persönliche Situation keine ausreichenden familiären
Unterstützungspotenziale bietet. Deshalb ist es notwendig, vielfältige und qualitativ hochwertige ambulante Hilfe- und Pflegeangebote für Ältere zu fördern, da dies auch dem Bedürfnis älterer Menschen nach selbständiger Lebensführung bis ins hohe Alter
entgegen kommt.
Schaffung von Rechtssicherheit
Dies ist nach Auffassung des BEBP e.V. nur durch eine selbständige Tätigkeit der Betreuungs- und Pflegekräfte möglich, denn nur so kann eine verantwortungsvolle und
zielgerichtete häusliche Versorgung betreuungs- und pflegebedürftiger
Menschen erreicht werden. Damit selbständige Betreuungs- und Pflegekräfte
ihre Dienstleistungen in einem fairen Wettbewerb anbieten können, fordert
der Bundesverband BEBP im Namen seiner Mitglieder die Schaffung von
Rechtssicherheit durch die grundsätzliche Anerkennung der Selbständigkeit in
Deutschland für Betreuungs- und Pflegekräfte. Die undifferenzierte
Stigmatisierung selbständiger europäischer Betreuungskräfte als illegale
Scheinselbständige hebelt das Recht der Niederlassungsfreiheit aus. Außerdem
muss der dem europäischen Recht immanente Gleichbehandlungsgrundsatz
Anwendung finden, da bereits anerkannte selbständige deutsche Betreuungs-
und Pflegekräfte im Bereich der stundenweisen wie auch in der
"Rund-um-die-Uhr" Versorgung in Deutschland tätig sind.
die Uhr pflegen, vor fünf Jahren wollten noch doppelt so viele die
Rundumpflege übernehmen. Das ist das Ergebnis der aktuellen Studie:
"Kundenkompass Selbstbestimmung im Alter" der Stiftung Zentrum für Qualität
in der Pflege (ZQP) in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut auf der Basis
zweier repräsentativer Bürgerbefragungen.
15 Prozent bereit für Rundumpflege
Vor allem bei den Beschäftigten in der Privatwirtschaft ist die Bereitschaft
gering, sich intensiv um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern -
hier würden lediglich 15 Prozent eine Rundumpflege übernehmen; ein Zeichen
dafür, dass es diesen Personen immer schwerer fällt, Beruf und Pflege
miteinander in Einklang zu bringen.
Ambulaten Pflegedienste
Auch der Deutsche Alterssurvey (DEAS), der im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) durchgeführt wurde, unterstreicht diese Ergebnisse: Künftig wird es mehr Menschen geben, deren
berufliche sowie persönliche Situation keine ausreichenden familiären
Unterstützungspotenziale bietet. Deshalb ist es notwendig, vielfältige und qualitativ hochwertige ambulante Hilfe- und Pflegeangebote für Ältere zu fördern, da dies auch dem Bedürfnis älterer Menschen nach selbständiger Lebensführung bis ins hohe Alter
entgegen kommt.
Schaffung von Rechtssicherheit
Dies ist nach Auffassung des BEBP e.V. nur durch eine selbständige Tätigkeit der Betreuungs- und Pflegekräfte möglich, denn nur so kann eine verantwortungsvolle und
zielgerichtete häusliche Versorgung betreuungs- und pflegebedürftiger
Menschen erreicht werden. Damit selbständige Betreuungs- und Pflegekräfte
ihre Dienstleistungen in einem fairen Wettbewerb anbieten können, fordert
der Bundesverband BEBP im Namen seiner Mitglieder die Schaffung von
Rechtssicherheit durch die grundsätzliche Anerkennung der Selbständigkeit in
Deutschland für Betreuungs- und Pflegekräfte. Die undifferenzierte
Stigmatisierung selbständiger europäischer Betreuungskräfte als illegale
Scheinselbständige hebelt das Recht der Niederlassungsfreiheit aus. Außerdem
muss der dem europäischen Recht immanente Gleichbehandlungsgrundsatz
Anwendung finden, da bereits anerkannte selbständige deutsche Betreuungs-
und Pflegekräfte im Bereich der stundenweisen wie auch in der
"Rund-um-die-Uhr" Versorgung in Deutschland tätig sind.
Autor: Cornelia Schulze
